Unbundling Gas
Das Vermittlungsverfahren zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde am 15. Juni 2005 erfolgreich abgeschlossen. Nach dem Beschluss des Bundestags am 16. Juni und des Bundesrats am 17. Juni 2005 ist das Gesetz schließlich am 01. Juli 2005 in Kraft getreten.
Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beruht auf den so genannten „Beschleunigungsrichtlinien“ für Elektrizität (Richtlinie 2003/54/EG) und Gas (Richtlinie 2003/55/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates. Neben der Umsetzung von EU-Recht wird als Gesetzeszweck die Gewährleistung von möglichst sicherer, preisgünstiger, verbraucherfreundlicher, effizienter und umweltverträglicher Energieversorgung hergestellt.
Dabei sollen zum Einen die Entflechtung des Netzbetriebes aus vertikal integrierten Unternehmen und zum Anderen die Regulierung der Netze einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Energieversorgung sicherstellen. Im Vergleich zu den bisherigen gesetzlichen Regelungen stellt das neue Energiewirtschaftsrecht eine gravierende Änderungsanforderung dar.
Dies ist u.a. mit der durch die Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinien geforderten Einrichtung neuer Behörden auf Bundes- und Landesebene, den Vorschriften zur Netzentgeltbildung und den Regelungen zur Entflechtung begründet, die alle nicht Gegenstand des alten EnWG waren. Zusätzlich wird die Novellierung durch eine Reihe neuer Verordnungen komplettiert von denen hier nur die Verordnungen über den Netzzugang (StromNZV und GasNZV) und die Verordnungen über die Netzentgeltbildung (StromNEV und GasNEV) genannt seien.
Wir konzeptionieren bereits mit unseren Kunden die Lösungsansätze für die Umsetzung der Anforderungen aus der Liberalisierung des Gasmarktes heraus. Wir sehen uns in der Lage, bereits zum heutigen Zeitpunkt die anstehenden Projekte zu koordinieren und umzusetzen. Nutzen Sie unser Know-how und fördern Sie eine innovative und zeitnahe Umsetzung der EnWG Anforderungen in Ihrem Unternehmen.
your.energy@intense.ag